02 April 2026, 22:20

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs mit 7.000 Euro Strafe verurteilt

Eine Frau in einem blauen Kleid und einem roten Turban hält eine Bohrmaschine, während ein Plakat hinter ihr die Aufschrift trägt "Mach den Job, den er zurückgelassen hat - Bewirb dich beim US-Arbeitsamt."

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs mit 7.000 Euro Strafe verurteilt

Ein 45-jähriger Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen Sozialbetrugs verurteilt worden, nachdem er illegal rund 7.000 Euro an Leistungen erschlichen hatte. Das Amtsgericht Lahr verhängte eine Bewährungsstrafe und ordnete die vollständige Rückzahlung des Geldes an.

Der Angeklagte hatte Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) beantragt und angegeben, mit seiner Frau und seinen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt zu leben. Ermittlungen ergaben jedoch, dass er während des Leistungsbezugs zwei bezahlte Beschäftigungen ausübte. Zudem war auch sein 18-jähriger Sohn erwerbstätig, wodurch der Haushalt keinen Anspruch auf die vollen Bezüge hatte.

Das Gericht sprach den Mann der Sozialhilfebetrugs schuldig und verhängte eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nun rechtskräftig, da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind.

Offizielle Statistiken zu ähnlichen Betrugsfällen in den Jobcentern des Ortenaukreises der vergangenen fünf Jahre liegen nicht vor. Die Behörden haben keine Daten veröffentlicht, wie häufig solche Straftaten in der Region vorkommen.

Der Verurteilte muss nun die zu Unrecht erhaltenen 7.000 Euro zurückzahlen. Dank der Bewährungsstrafe kann er eine Haftstrafe vermeiden, sofern er innerhalb der zweijährigen Probezeit keine weiteren Straftaten begeht. Der Fall unterstreicht die anhaltende Überprüfung von Sozialleistungsbetrug in der Region.

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