10 May 2026, 20:18

Bayerisches Testzentrum verliert 95.000-Euro-Prozess wegen ungültiger Corona-Schnelltests

Plakat mit Text und Bildern über COVID-19-Booster-Fakten, einschließlich Fallzahlen, Virusart, Risiken und eine Grafik einer Person mit Mund-Nasen-Schutz.

Bayerisches Testzentrum verliert 95.000-Euro-Prozess wegen ungültiger Corona-Schnelltests

Ein bayerisches Testzentrum hat einen Rechtsstreit um 95.000 Euro für durchgeführte Covid-19-Tests verloren. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass die Einrichtung zwischen Ende 2021 und Mitte 2022 nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Mit dem Beschluss wird bestätigt, dass der Betreiber den vollen von den Gesundheitsbehörden geforderten Betrag zurückzahlen muss.

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Das Zentrum hatte seinen Betrieb im Dezember 2021 aufgenommen, nachdem es vom Landratsamt Dachau beauftragt worden war. Es bot Bürgertests an und war seit März 2022 bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert. Innerhalb von sechs Monaten erhielt es für seine Leistungen rund 95.000 Euro.

Im August 2023 widerrief die KV die Auszahlungen und forderte die vollständige Rückerstattung. Im Mittelpunkt stand der vom Zentrum verwendete Speicheltest (AT088/21), der seit September 2021 weder vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) noch vom Robert Koch-Institut (RKI) zugelassen war. Das Gericht stellte fest, dass die Betreiberin die Gültigkeit des Tests nicht überprüft hatte, obwohl sie für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich gewesen wäre.

Die Betreiberin argumentierte, ihr sei nicht bekannt gewesen, dass der Test ungültig sei. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und begründete dies damit, dass die Verwendung nicht zugelassener Testkits die Dienstleistung automatisch unzulässig mache. Die Absicht spiele für das Urteil keine Rolle.

Das Urteil bedeutet, dass das Testzentrum die 95.000 Euro in voller Höhe zurückzahlen muss. Die Entscheidung unterstreicht zudem, dass Anbieter dafür verantwortlich sind, die Rechtmäßigkeit ihrer Testmethoden zu überprüfen. Bisher wurden keine weiteren Berufungen angekündigt.

Quelle