BND vor Gericht: Journalisten klagen gegen flächendeckende Überwachungspraktiken
Marijan MangoldBND vor Gericht: Journalisten klagen gegen flächendeckende Überwachungspraktiken
Deutschlands Auslandsnachrichtendienst BND steht wegen seiner Überwachungspraktiken vor Gericht. Sechs internationale Journalisten reichten 2017 Klage ein und argumentieren, dass die Beobachtung von Medienorganisationen durch die Behörde die Pressefreiheit und das Recht auf Privatsphäre verletzt. Der Fall wirft erneut die seit langem bestehenden Bedenken hinsichtlich der weitreichenden Befugnisse des BND und seiner Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten auf.
Der BND wurde 1956 gegründet, um während des Kalten Krieges Informationen über die Rote Armee zu sammeln. Seine ursprüngliche Aufgabe bestand darin, Daten mit verbündeten Regierungen – insbesondere den USA – auszutauschen. 1968 wurde per Gesetz seine Kompetenz zur Telefonüberwachung festgeschrieben, sofern dabei nicht in die Privatsphäre deutscher Bürger eingegriffen wurde.
Im Laufe der Jahrzehnte weiteten sich die Überwachungsbefugnisse des Dienstes deutlich aus. Neue Gesetze in den Jahren 1990, 2001 und 2017 erweiterte seine Macht, sodass er Ausländer auch ohne richterliche Anordnung überwachen darf. Der Auftrag des BND verschob sich von gezielter Spionage hin zu flächendeckender Datensammlung – einer sogenannten "strategischen" Überwachung, bei der große Mengen an Informationen gesammelt werden, ohne dass immer konkrete Hinweise vorliegen.
Bedenken wegen eines möglichen Machtmissbrauchs nahmen 2013 zu, nachdem Edward Snowdens Enthüllungen die Beteiligung des BND an unkontrollierter Überwachung offenlegten. Dokumente belegten die Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) bei der Ausspähung europäischer Ziele. Später wurde bekannt, dass der BND seit mindestens 1999 auch Medien wie die BBC, Reuters und die New York Times überwacht hatte.
Die Kläger argumentieren in ihrem 2017 eingereichten Verfahren, dass diese Praktiken insbesondere Journalisten aus Ländern mit feindseliger Haltung gegenüber der Presse sowie deren Informanten gefährden. Auch deutsche Reporter, die mit ausländischen Kollegen zusammenarbeiten, könnten in das Überwachungsnetz geraten – was möglicherweise ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht auf Privatsphäre verletzt. Die Kläger fordern, die Möglichkeiten des BND zur Beobachtung von Journalisten ohne unabhängige Kontrolle einzugrenzen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte die Überwachungskompetenz des BND grundlegend verändern. Sollte die Klage erfolgreich sein, müsste die Behörde möglicherweise strengere Auflagen bei der Observation von Medienvertretern einhalten. Der Fall bleibt vorerst ein entscheidender Prüfstein für die Abwägung zwischen nationaler Sicherheit und Pressefreiheit in Deutschland.






