Familienrecht-Reform: Strengere Regeln für gewalttätige Eltern geplant
Xaver Dussen vanFamilienrecht-Reform: Strengere Regeln für gewalttätige Eltern geplant
Justizministerium plant Reform des Familienrechts: Bessere Schutzmaßnahmen für Kinder und Opfer häuslicher Gewalt
Das deutsche Bundesjustizministerium hat eine weitreichende Änderung des Familienrechts vorgeschlagen, die Kinder und Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Nach dem Entwurf könnten gewalttätige Eltern künftig den Kontakt zu ihren Kindern verlieren – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen die Kinder richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Initiative voran, um rechtliche Schutzmechanismen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu stärken.
Der neue Gesetzentwurf würde Familiengerichten die Möglichkeit einräumen, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen. Diese Maßnahme griffe insbesondere dann, wenn Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin dessen körperliche Unversehrtheit bedroht. Richter müssten jeden Fall individuell prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsgefahr der Gewalt berücksichtigen.
Das Ministerium betont, dass es keine pauschalen Kontaktverbote geben werde. Stattdessen könnten Gerichte je nach Lage auch weniger einschneidende Schritte anordnen, etwa begleitete Umgangsrechte. Die Reform anerkennt, dass Kinder auch dann schwer unter häuslicher Gewalt leiden, wenn sie nicht selbst Opfer der Angriffe sind.
Hubigs Vorhaben ist Teil einer umfassenderen Modernisierung des Familienrechts. Ziel ist es, dass künftig bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht häusliche Gewalt systematischer berücksichtigt wird als bisher.
Sollte die Reform verabschiedet werden, würde dies einen bedeutenden Wandel in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte bedeuten. Richter erhielten mehr Spielraum, um Opfer zu schützen, ohne dabei das Kindeswohl aus den Augen zu verlieren. Der Entwurf muss nun weiter beraten werden, bevor er in Kraft treten kann.






