25 April 2026, 04:20

Freiburgs Gehwegparkplätze: Gericht bestätigt umstrittene Streichung in der Reichsgrafenstraße

Lange Reihe von Polizeiwagen auf der Straße vor dem Brandenburger Tor geparkt, mit Fahrradfahrern und Fußgängern, Barrieren, Bäumen, einem Bogen mit Statuen im Hintergrund und sichtbarem Himmel.

Freiburgs Gehwegparkplätze: Gericht bestätigt umstrittene Streichung in der Reichsgrafenstraße

Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Streichung von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Entscheidung der Stadt bestätigt, rund 15 Parkplätze auf dem Gehweg entlang der Reichsgrafenstraße abzuschaffen. Das im Mitte 2025 ergangene Urteil wies eine Klage eines Anwohners ab, der die Änderungen anfocht. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob die Stadt die Interessen von Autofahrern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern angemessen abgewogen hat.

Der Konflikt begann im April 2025, als die Freiburger Stadtverwaltung die markierten Parkflächen aufhob. Die Behörden argumentierten, dass Gehwegparkplätze nur dort zulässig seien, wo nach Abstellung der Fahrzeuge ausreichend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen bleibe. Zudem betonten sie, dass es kein gesetzliches Recht auf einen Parkplatz direkt vor der eigenen Haustür gebe.

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Der Anwalt des Klägers warf der Stadt vor, die konkurrierenden Interessen der Verkehrsteilnehmer nicht fair berücksichtigt zu haben. Das Gericht wies jedoch beide Klagen zurück – sowohl gegen die neu eingerichtete Halteverbotszone als auch gegen das Verbot des langjährigen Gehwegparkens. Die Richter urteilten, dass Kommunen zwar zunehmend mehr Spielraum bei der Neugestaltung öffentlicher Räume hätten, ihre Entscheidungen jedoch transparent dokumentieren müssten, wie sie die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen einbezögen.

Das Urteil folgt einem größeren rechtlichen Wandel in Deutschland, darunter die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 und ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024. Trotz der Niederlage will der Kläger den Fall eskalieren und einen Antrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einreichen. Eine weitere Revision beim Bundesverfassungsgericht bleibt möglich, sofern die Zulassung erteilt wird.

Die Entscheidung stärkt zwar Freiburgs Befugnis, den Straßenraum neu zu gestalten, verlangt aber mehr Transparenz bei der Abwägung. Gehwegparkplätze werden künftig nur noch dort erlaubt, wo der Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird. Ob der Fall vor höhere Instanzen gelangt, hängt von den nächsten rechtlichen Schritten des Klägers ab.

Quelle