Jurist Frister fordert Reform: Sind Deutschlands Schwarzfahrer-Gesetze zu hart?
Darko CarstenJurist Frister fordert Reform: Sind Deutschlands Schwarzfahrer-Gesetze zu hart?
Rechtswissenschaftler Helmut Frister kritisiert Deutschlands Gesetze zum Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister hat sich zu den deutschen Regelungen gegen Schwarzfahren geäußert und die aktuellen Strafen als überzogen bezeichnet. Seiner Ansicht nach unterscheidet das bestehende System nicht ausreichend zwischen Bagatelldelikten und schwerwiegender Kriminalität. Seine Stellungnahme fällt in die laufende Debatte um Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB).
Frister betont, dass einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne Ticket, aber ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – nicht als Straftat gewertet werden sollte. Er sieht darin vielmehr eine zivilrechtliche Angelegenheit, die als Vertragsverletzung und nicht als strafbare Handlung behandelt werden müsste. Allerdings räumt er ein, dass Schwarzfahren im Fernverkehr durchaus strafrechtliche Konsequenzen rechtfertigen könnte.
Eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a lehnt Frister ab, doch auch eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit hält er für falsch. Sein Hauptargument bezieht sich auf das Risiko von Freiheitsstrafen, die er bei leichten Verstößen für unverhältnismäßig hält. Stattdessen schlägt er vor, das Gesetz so zu reformieren, dass Gerichte und Gefängnisse entlastet werden.
Frister verweist darauf, dass derzeit jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Er hinterfragt den resozialisierenden Nutzen solcher Sanktionen, die dem Staat nur Kosten verursachen, ohne die zugrundeliegenden Probleme zu lösen. Sein zentrales Anliegen ist es, dass nur wirklich verwerfliches Verhalten strafrechtlich verfolgt werden sollte.
Fristers Position zielt darauf ab, die rechtliche Belastung zu verringern, ohne die Abschreckung bei schweren Fällen aufzuweichen. Er plädiert für eine differenziertere Herangehensweise, die zwischen geringfügigen Verstößen und vorsätzlichem Betrug unterscheidet. Die Diskussion über die Schwarzfahrer-Regelungen wird voraussichtlich anhalten, während Politiker seine Vorschläge prüfen.






