18 April 2026, 12:24

Medienanwalt wirft Caren Miosga einseitige Berichterstattung im Fall Ulmen–Fernandes vor

Ein Anwalt in einem Anzug sitzt an einem Tisch mit einer Waage davor und betrachtet Dokumente mit entschlossener Miene.

Medienanwalt wirft Caren Miosga einseitige Berichterstattung im Fall Ulmen–Fernandes vor

Der Medienanwalt Christian Schertz wirft der NDR- und ARD-Talkshow Caren Miosga Vorwürfe der Voreingenommenheit in der Berichterstattung über den Fall Collien Fernandes–Christian Ulmen vor. Im Mittelpunkt des Streits steht eine anstehende Folge mit Fernandes und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, in der Schertz zufolge Ulmens Perspektive unberechtigt ausgeblendet werde.

Die Redaktion der Sendung wies die Vorwürfe zurück und betonte, ihre Berichterstattung entspreche verantwortungsvollen investigativen Standards.

Schertz, der den Schauspieler Christian Ulmen vertritt, kritisierte die Gästeauswahl der Sendung Caren Miosga scharf. Die Einladung an Fernandes ohne die Gegenposition Ulmens führe zu einer einseitigen Darstellung, argumentierte er. Nach Ansicht von Schertz sei dieses Vorgehen rechtlich bedenklich und untergrabe die Grundsätze fairer Berichterstattung.

Das Talkshow-Team lehnte diese Darstellung ab und verwies darauf, dass es sich um ein gesellschaftspolitisch relevantes Thema von öffentlichem Interesse handele. Man halte sich an journalistische Ethikrichtlinien und verletze nicht die Rechtsstaatlichkeit.

Zudem widersprach Schertz den Berichten des Spiegel über einen angeblichen Vorfall auf Mallorca mit Beteiligung Ulmens. Entgegen medialer Darstellungen habe Ulmen weder an der Erstellung noch an der Verbreitung von Deepfake-Videos mitgewirkt, betonte der Anwalt. Er kündigte rechtliche Schritte gegen den Spiegel wegen der entsprechenden Berichterstattung an.

Unterdessen prüfen die Staatsanwälte in Itzehoe weiterhin die Vorwürfe von Fernandes gegen Ulmen. Die Ermittlungen dauern an, eine öffentliche Klärung steht noch aus.

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Schertz hatte zuvor angeboten, selbst an der Sendung teilzunehmen, war jedoch abgelehnt worden. Er wiederholte, dass die Ausblendung von Ulmens Standpunkt bei gleichzeitiger Plattform für Fernandes gegen rechtliche Fairness und journalistische Ausgewogenheit verstoße.

Der Konflikt verdeutlicht die Spannungen zwischen anwaltlicher Vertretung und Medienberichterstattung im Fall Ulmen–Fernandes. Während die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe noch prüft, bereitet Schertz rechtliche Schritte gegen den Spiegel vor.

Das Team von Caren Miosga hält unterdessen an seinen redaktionellen Entscheidungen fest – die Debatte über Fairness und mögliche Voreingenommenheit bleibt damit ungelöst.

Quelle