Neues Digitales-Versorgungsgesetz: Was Ärzte und Krankenkassen fordern
Darko CarstenNeues Digitales-Versorgungsgesetz: Was Ärzte und Krankenkassen fordern
Die deutsche Bundesregierung hat ein neues Digitales-Versorgungsgesetz vorgestellt, um das Gesundheitswesen durch eine bessere digitale Infrastruktur zu modernisieren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) präsentierte die Pläne, die sich auf die Stärkung der gematik und die Verbesserung der elektronischen Patientenakte (ePA) konzentrieren. Die Vorschläge stoßen bei Ärzten und Krankenkassen sowohl auf Zustimmung als auch auf Forderungen nach weiteren Anpassungen.
Ziel des Digitalen-Versorgungsgesetzes ist es, die ePA nutzerfreundlicher zu gestalten und die Zuverlässigkeit der Telematikinfrastruktur (TI) zu erhöhen. Ministerin Warken betonte die Notwendigkeit eines widerstandsfähigeren Systems, um den täglichen Ablauf in der Gesundheitsversorgung zu unterstützen.
Ärzte begrüßten die Initiative, forderten jedoch eine unabhängige "elektronische Pflegeakte", die von der ePA getrennt sein soll. Sie argumentierten, dass dies eine bessere Datenverfügbarkeit für Patienten und Behandler sicherstellen würde. Gleichzeitig lobte der AOK-Bundesverband die Erweiterung der ePA-Funktionen und die Pläne zur Vereinfachung der Authentifizierung. Die Krankenkasse unterstützte zudem die Vorschläge für das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ), gesundheitsrelevante Daten stärker zu nutzen, und forderte einen verbesserten Zugang zu Versichertendaten für das Versorgungsmanagement.
Die AOK ging noch einen Schritt weiter und schlug vor, den Einfluss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der gematik zu erhöhen. Alternativ regte sie an, den Krankenkassen in Gesellschafterversammlungen stärkere Stimm- oder Vetorechte einzuräumen, um die Entscheidungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens mitzugestalten.
Allerdings fand der Pflegebereich in den Plänen kaum Beachtung. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), betonte, dass die Langzeitpflege in den Digitalisierungsbemühungen als eigenständiger Bereich behandelt werden müsse. Er argumentierte, dass maßgeschneiderte digitale Lösungen unerlässlich seien, um den Arbeitsalltag in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
Das Digitale-Versorgungsgesetz soll das deutsche Gesundheitssystem durch bessere digitale Werkzeuge und Infrastruktur stärken. Zwar zeigen sich Ärzte und Krankenkassen unterstützend, doch weisen sie auch auf Lücken hin – insbesondere in der Langzeitpflege und bei der Datenzugänglichkeit. Die nächsten Schritte der Regierung werden entscheiden, wie wirksam diese Bedenken in der finalen Gesetzgebung berücksichtigt werden.






