Zoll deckt bei Großrazzia illegale Beschäftigung und Lohnbetrug auf
Marijan MangoldZoll deckt bei Großrazzia illegale Beschäftigung und Lohnbetrug auf
Zollbeamte decken bei bundesweiten Kontrollen Verstöße gegen Arbeitsrecht auf
Am 19. September 2025 führten Zollfahnder in ganz Deutschland groß angelegte Kontrollen in Hotels und Gastronomiebetrieben durch. Besonders in den Regionen Lörrach, Freiburg und Offenburg deckten die Beamten zahlreiche Fälle illegaler Beschäftigung und Verstöße gegen das Arbeitsrecht auf. Gegen die beteiligten Arbeitgeber werden nun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Im Landkreis Lörrach befragten 55 Zollbeamte 107 Beschäftigte. Dabei ergaben sich 63 Verdachtsfälle, die einer vertieften Prüfung bedürfen. Vier Arbeitgeber hatten neue Mitarbeiter nicht fristgerecht bei den Behörden gemeldet, bei vier weiteren wurden die Arbeitszeiten nicht korrekt dokumentiert.
In Freiburg müssen nun acht Betriebe nachweisen, dass sie den Mindestlohn einhalten. Weitere 22 Unternehmen stehen im Verdacht, Sozialabgaben vorenthalten zu haben. Bei den Kontrollen wurden zudem 26 Kilogramm undeclariertes Shisha-Tabak beschlagnahmt.
In Kehl und Lahr arbeiteten drei Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis. Ein Minderjähriger war illegal beschäftigt und verfügte zudem über keinen legalen Aufenthaltstitel. In Offenburg wurde ein türkischer Mitarbeiter aufgrund eines Haftbefehls festgenommen, ein irakischer Arbeitnehmer wurde für ein Abschiebeverfahren lokalisiert. In Lörrach stieß man zudem auf eine gesuchte Person.
Allein in Freiburg werden zwölf Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung untersucht. Den beteiligten Arbeitgebern drohen nun Anklagen wegen Beihilfe zu illegaler Beschäftigung und Aufenthalt.
Die Razzia unterstreicht die anhaltenden Probleme mit der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Gastronomie- und Hotelbranche. Die Zollbehörden gaben keine Gesamtzahlen zu den aufgedeckten Verstößen oder illegalen Beschäftigungsverhältnissen bekannt. Mit weiteren rechtlichen Schritten gegen nicht konforme Arbeitgeber ist zu rechnen.






