27 March 2026, 16:20

71-Jähriger überquert geschlossene Bahnschranke – Zug kollidiert mit Fahrrad in Ihringen

Nahaufnahme einer Bahnschiene mit einer an einem Fahrzeug angebrachten Bremseinrichtung.

71-Jähriger überquert geschlossene Bahnschranke – Zug kollidiert mit Fahrrad in Ihringen

71-Jähriger Radfahrer entgeht nur knapp Verletzung nach Überqueren geschlossener Bahnschranke in Ihringen

Am Freitagnachmittag ist ein 71-jähriger Radfahrer in Ihringen nur knapp einer Verletzung entgangen, nachdem er versucht hatte, eine geschlossene Bahnschranke zu überqueren. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem herannahenden Zug, die zu Zugausfällen und einer polizeilichen Ermittlung führte.

Der Vorfall ereignete sich gegen 16 Uhr am 11. April 2025 an dem halbschrankenbewachten Bahnübergang in der Gündlingerstraße. Der Radfahrer missachtete das rote Signal und die gesenkte Schranke und fuhr auf die Gleise, während sich ein Regionalzug näherte.

Der Zugführer bemerkte den Radfahrer und leitete eine Notbremsung ein, doch der Zusammenstoß ließ sich nicht mehr verhindern. Das Vorderrad des Fahrrads wurde erfasst, woraufhin der Radfahrer zu Boden stürzte. Obwohl stark erschüttert, blieb er unverletzt, und das Fahrrad erlitt nur leichte Schäden.

Verletzt wurde niemand im Zug, und das Fahrzeug selbst blieb unbeschädigt. Allerdings musste der Zugführer ersetzt werden, was zu Verspätungen im Bahnverkehr führte. Die Polizei hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen den Radfahrer wegen des Verdachts der gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Obwohl es keine dokumentierten Fälle von Strafen für ähnliche Verstöße an Bahnübergängen in Freiburg oder Baden-Württemberg gibt, können Verkehrsvergehen in solchen Bereichen generell mit Bußgeldern zwischen 20 und 568 Euro geahndet werden. In schweren Fällen droht je nach Vorsatz und Umständen sogar ein einmonatiges Fahrverbot.

Der Radfahrer kam mit dem Schrecken davon, doch der Vorfall führte zu Behinderungen im Zugverkehr und löste polizeiliche Ermittlungen aus. Die Behörden werden nun prüfen, ob eine Ahndung nach den Verkehrsregeln in Betracht kommt. Der Fall unterstreicht die Gefahren, die von der Missachtung von Bahnsicherheitsvorschriften ausgehen.

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