Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Regierung
Carolina LangeBeamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Regierung
Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert Regierungsentwurf zur Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat Bedenken gegen den Entwurf des Bundes für eine Reform der Besoldung von Beamten angemeldet. Zwar begrüßt die Organisation die geplante Neuregelung grundsätzlich, warnt jedoch, dass zentrale Elemente gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) strebt an, die Einstiegsgehälter zu erhöhen, indem neue Beamte direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Der DBB hingegen betont, dass der aktuelle Entwurf die gesetzlichen Anforderungen an Besoldungsabstände und leistungsorientierte Bezahlung nicht erfülle.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere grundlegende Änderungen vor. So soll das bisherige „Alleinverdiener-Prinzip“ abgeschafft werden – stattdessen wird künftig ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Beamtenvertreter kritisieren diesen Schritt scharf: Externe Einkommensquellen lägen außerhalb des Einflussbereichs von Beamten und dürften daher nicht in die Besoldungsberechnung einfließen.
Für Beamte der Besoldungsgruppe B fallen die geplanten Erhöhungen zudem geringer aus als für Beschäftigte der A-Gruppen. Der DBB verweist dabei auf ein konkretes Problem: die Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Nach Ansicht des Verbandes verstößt dieser Abstand gegen die „Differenzierungsregel“, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vorschreibt. Das Innenministerium hat bisher nicht auf eine Stellungnahme zu dieser Kritik reagiert.
Zudem wirft der DBB der Reform vor, das „Leistungsprinzip“ zu untergraben – ein verfassungsrechtlich verankerter Grundsatz, der die Besoldung an die übernommenen Aufgaben knüpft. Zwar begrüßt der Verband grundsätzlich die Bemühungen um eine Modernisierung der Beamtengehälter, besteht jedoch darauf, dass der aktuelle Entwurf einer „kritischen Überprüfung“ unterzogen werden muss, um rechtlichen Standards zu genügen.
Im Kern zielen die Einwände des DBB auf zwei verfassungsrechtliche Aspekte ab: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Ohne Nachbesserungen drohen der Reform rechtliche Klagen. Der Verband fordert daher dringend Änderungen, bevor das Gesetz weiter voranschreitet.






