BGH-Urteil beendet jahrelangen Valsartan-Skandal um krebserregende Blutdruckmittel
Marijan MangoldBGH-Urteil beendet jahrelangen Valsartan-Skandal um krebserregende Blutdruckmittel
Jahre langer Rechtsstreit um verunreinigtes Valsartan-Blutdruckmittel endet mit Urteil
Ein seit Langem schwelender juristischer Konflikt um das mit krebserregenden Stoffen belastete Blutdruckmedikament Valsartan hat nun sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schiedsspruch zugunsten der Arzneimittelhersteller Hexal und Sandoz bestätigt und damit festgestellt, dass deren Zulieferer Schadensersatz leisten muss. Der Fall geht auf einen Skandal aus dem Jahr 2018 zurück, bei dem mit Karzinogenen verunreinigte Medikamente in 23 Ländern vom Markt genommen werden mussten.
Die Valsartan-Krise begann im Juni 2018, als in dem Medikament Verunreinigungen – konkret N-Nitrosodimethylamin (NDMA), ein wahrscheinlicher Krebserreger – nachgewiesen wurden. Hexal und das Mutterunternehmen Sandoz zogen vorsorglich 2.308 Chargen ihrer Valsartan-Generika zurück. Spätere Ermittlungen führten die Kontamination auf die chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai und Zhejiang Tianyu sowie das indische Unternehmen Hetero Labs zurück.
Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Zulieferer ein und forderte über 8,6 Millionen US-Dollar für bereits entstandene Schäden sowie weitere 12,2 Millionen US-Dollar für mögliche künftige Haftungsansprüche. Der Zulieferer bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts mit dem Argument, dass einzelne Kaufaufträge nicht von den Schiedsklauseln des Rahmenliefervertrags abgedeckt seien.
Der BGH wies diese Argumentation zurück. Er entschied, dass die Kaufaufträge unter den übergeordneten Liefervertrag fallen – selbst ohne explizite Bezugnahme. Zudem stellte das Gericht fest, dass Tochtergesellschaften des Zulieferers an den Verhandlungen beteiligt waren, sodass keine Ungleichheit in der Verhandlungsmacht bestand. Damit bleibt der Schiedsspruch bestehen, und der Zulieferer haftet für die Entschädigungszahlungen.
Das Urteil bestätigt, dass Hexal und Sandoz eine Entschädigung für die Verluste erhalten, die mit den Valsartan-Rückrufen verbunden sind. Der Fall schafft zudem einen Präzedenzfall dafür, wie Schiedsklauseln auf Einzelverträge unter Rahmenvereinbarungen anzuwenden sind. Weitere Rechtsmittel werden nicht erwartet, womit der juristische Streit nun endgültig beigelegt ist.






