BGH-Urteil: Netzbetreiber dürfen Baukostenzuschuss für Batteriespeicher verlangen
Carolina LangeBGH-Urteil: Netzbetreiber dürfen Baukostenzuschuss für Batteriespeicher verlangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Netzbetreiber für Batteriespeichersysteme einen Baukostenzuschuss erheben dürfen. Das Urteil fällt nach einem Rechtsstreit mit dem Unternehmen Kyon Energy, das in Deutschland Großprojekte für Batteriespeicher entwickelt. Das Gericht wies die Revision des Unternehmens zurück und bestätigte, dass solche Gebühren nach Energiewirtschaftsrecht nicht diskriminierend sind.
Kyon Energy hatte einen Netzanschluss für ein Batteriespeichersystem mit einer maximalen Leistung von 1.725 Kilowatt und einer Speicherkapazität von 3.450 Kilowattstunden beantragt. Nach Erhalt des Anschlusspunkts forderte der Netzbetreiber die Zahlung eines Baukostenzuschusses, der sich an der Leistung des Systems orientierte. Das Unternehmen focht die Gebühr an und argumentierte, sie werde ungerechtfertigt erhoben.
Der BGH wies die Klage von Kyon Energy ab und stellte fest, dass der Zuschuss nicht gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG verstößt. Zudem entschied das Gericht, dass die Bundesnetzagentur solche Gebühren nicht verbieten muss. Das Gericht präzisierte, dass Batteriespeicher zwar das übergeordnete Stromnetz durch Speicherung oder Einspeisung unterstützen können, dies jedoch nicht automatisch dem lokalen Netz zugutekommt, für das der Zuschuss gilt.
Der BGH hob damit ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf, das die Gebühr als europarechtswidrig eingestuft hatte. Das Gericht betonte zudem, dass der Baukostenzuschuss einen regulatorischen Zweck erfülle: Er soll Antragsteller dazu anhalten, ihre Anschlussbegehren am tatsächlichen Leistungsbedarf auszurichten.
Kyon Energy, das in Deutschland elf Großprojekte für Batteriespeicher mit einer Gesamtleistung von 789 Megawatt entwickelt, hat derzeit noch keine Anlage in Betrieb. Alle Projekte befinden sich im Bau und sollen bis 2028 ans Netz gehen.
Das Urteil bestätigt, dass Betreiber von Batteriespeichern beim Netzanschluss Baukostenzuschüsse zahlen müssen – unabhängig davon, ob die Anlage das übergeordnete Stromnetz entlastet. Netzbetreiber werden die Gebühren weiterhin nutzen, um die Nachfrage nach Anschlusskapazitäten zu steuern.






