31 March 2026, 00:22

BGH-Urteil zu Batteriespeichern: Netzbetreiber dürfen Anschlussgebühren erheben – doch die Folgen sind unklar

Eine Liniengrafik, die die Stromerzeugung aus Wind und Solar in Deutschland zeigt, begleitet von erklärendem Text.

BGH-Urteil zu Batteriespeichern: Netzbetreiber dürfen Anschlussgebühren erheben – doch die Folgen sind unklar

Bundesgerichtshof entscheidet: Netzbetreiber dürfen Gebühren für stationäre Batteriespeicher erheben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Netzbetreiber Gebühren für den Anschluss stationärer Batteriespeichersysteme verlangen dürfen. Das Urteil beendet zwar einen langjährigen Rechtsstreit, lässt aber zentrale Fragen offen. Branchenverbände warnen, die Entscheidung könnte die Kosten für Energiespeicherprojekte im ganzen Land in die Höhe treiben.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage des Unternehmens Kyon Energy gegen Netzanschlussgebühren für seine Batteriespeicheranlagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte zunächst zugunsten des Unternehmens entschieden, doch der BGH hob dieses Urteil auf. Zwar herrscht nun Rechtssicherheit, doch bleibt unklar, wie weit die Befugnisse der Bundesnetzagentur in diesem Bereich reichen.

Kyon Energy geht davon aus, dass das Urteil für alle netzgekoppelten Batteriespeichersysteme gilt. Ungeklärt bleibt jedoch, wie sich die Entscheidung auf Hybridsysteme auswirkt – also auf Anlagen, die mit Solar- oder Windenergie kombiniert sind. Der Bundesverband Energiespeicher bezeichnete das Urteil als Rückschlag und verwies auf mögliche Kostenerhöhungen für künftige Projekte.

Innovation trotz regulatorischer Hürden: Schwimmende Solaranlage mit vertikalen Panelen

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Unterdessen hat das Unternehmen Sinnott Power in Gilching die weltweit erste schwimmende Solaranlage mit vertikalen Modulen auf einem Kiesgrubensee in Betrieb genommen. Das Projekt unterstreicht den anhaltenden Innovationsdrang im Bereich erneuerbarer Energien – auch wenn die regulatorischen Herausforderungen für Speicherlösungen bestehen bleiben.

Mit seinem Urteil bestätigt der BGH, dass Netzbetreiber Anschlussgebühren für Batteriespeicher erheben dürfen. Dies könnte die Ausgaben für Projektentwickler erhöhen und den Ausbau der Speicherinfrastruktur bremsen. Wie sich die Entscheidung auf Hybridsysteme auswirkt und ob die Bundesnetzagentur ihre Aufsichtsrolle präzisiert, bleibt vorerst offen.

Quelle