Bundespolizei verstärkt Grenzkontrollen an Frankreich- und Schweiz-Übergängen
Darko CarstenBundespolizei verstärkt Grenzkontrollen an Frankreich- und Schweiz-Übergängen
Seit dem 16. September 2024 finden an Deutschlands innerdeutschen Schengen-Grenzen vorübergehende Kontrollen statt. Die Bundespolizeidirektion Stuttgart koordiniert nun zusätzliche Maßnahmen an den Landgrenzen zu Frankreich und der Schweiz. Diese Kontrollen erfolgen auf Grundlage aktualisierter Anordnungen des Bundesinnenministeriums vom 7. Mai 2025.
Die jüngsten Grenzkontrollen wurden nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Asylgesetzes genehmigt. Zwar wurde die genaue Zahl der eingesetzten Bundespolizisten nicht bekannt gegeben, doch sind die Maßnahmen Teil einer umfassenderen Strategie zur Überwachung des Grenzverkehrs an diesen Übergängen.
Um die Öffentlichkeit zu informieren, hat die Bundespolizeidirektion Stuttgart für heute, Donnerstag, den 8. Mai 2025, Medienveranstaltungen organisiert. Journalisten, die teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anwesenheit im Voraus per E-Mail an [email protected] zu bestätigen.
Für weitere Auskünfte steht die Pressestelle unter der Telefonnummer 07031 2128-1111 oder über dieselbe E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Die Kontrollen spiegeln die laufende Abstimmung zwischen Bundesbehörden und der örtlichen Polizei wider. Die Maßnahmen bleiben vorerst auf Basis der aktuellen Weisung des Innenministeriums bestehen. Wie lange die verstärkten Überprüfungen andauern werden, ließen die Behörden offen.






