17 April 2026, 04:19

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischer Parole aus dem Jahr 1931

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Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischer Parole aus dem Jahr 1931

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag griff eine Parole aus dem Jahr 1931 auf, die mit einer historischen, der SPD nahestehenden Zeitung in Verbindung steht. Noch ist unklar, warum die Staatsanwaltschaft den Fall nach geltendem Recht verfolgt.

Die Redaktion des Blogs gibt an, von den Ermittlern bisher nur unvollständige Erklärungen erhalten zu haben. Ausgelöst wurden die Ermittlungen, nachdem eine namentlich nicht bekannte Person den Artikel bei Hessen Gegen Hetze gemeldet hatte, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte. Diese leitete die Beschwerde an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter, das den Fall wiederum an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) übergab.

Der umstrittene Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" enthielt den Spruch "Alles für Deutschland" – eine Parole, die 1931 erstmals in der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner erschien. Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole dann nicht strafbar, wenn sie der politischen Bildung oder historischen Berichterstattung dient.

2024 wurde der rechtspopulistische AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der Verwendung desselben Slogans in öffentlichen Reden zu Geldstrafen verurteilt. Unklar bleibt jedoch, auf welcher rechtlichen Grundlage nun gegen Achse des Guten vorgegangen wird. Das 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründete Blog fragt sich, warum seine historische Referenz nun auf dem Prüfstand steht.

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Die Ermittlungen gegen Achse des Guten laufen unter Federführung des LKA weiter. Die Redaktion betont, dass ihre Anfragen von den Behörden nicht ausreichend beantwortet wurden. Unterdessen bleibt die Abgrenzung zwischen historischer Berichterstattung und verbotenem Symbolgebrauch ein zentraler Streitpunkt.

Quelle