Fast tausend Geschlechtsänderungen in Sachsen-Anhalt seit neuem Selbstbestimmungsgesetz
Carolina LangeFast tausend Geschlechtsänderungen in Sachsen-Anhalt seit neuem Selbstbestimmungsgesetz
Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt fast tausend Menschen ihr rechtliches Geschlecht nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Das Gesetz ermöglicht solche Änderungen ohne aufwendige Begutachtungen und vereinfacht das Verfahren damit deutlich. Nun haben Behörden erste Zahlen veröffentlicht, wie die Reform bisher genutzt wurde.
Insgesamt haben 976 Personen seit Inkrafttreten des Gesetzes ihre Geschlechtseintragung ändern lassen. Der überwiegende Teil davon betraf Erwachsene, während Minderjährige nur einen kleinen Anteil ausmachten. Wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler mitteilte, waren etwa 40 der Antragstellenden minderjährig – die genaue Zahl bleibt jedoch vertraulich.
Die meisten Fälle bei Minderjährigen betrafen Änderungen von weiblich zu männlich. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen ihre Eintragung ein zweites Mal änderten. Nähere Angaben zu diesen Vorgängen wurden jedoch nicht dokumentiert.
Das neue System erlaubt eine weitere Änderung nach einer Wartefrist von einem Jahr. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Umsetzung der Reform bisher weitgehend positiv.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit mehreren Monaten in Kraft, und fast alle Antragstellenden waren erwachsen. Zwar haben auch einige Minderjährige das Verfahren genutzt, doch bleibt die Wirkung des Gesetzes in dieser Gruppe begrenzt. Die Möglichkeit einer zweiten Änderung besteht, wurde bisher jedoch nur selten in Anspruch genommen.






