Gärtnereibesitzer entgeht Strafe trotz Sozialversicherungsbetrugs in Freiburg
Xaver Dussen vanGärtnereibesitzer entgeht Strafe trotz Sozialversicherungsbetrugs in Freiburg
Ein Gärtereibetriebsinhaber aus dem Raum Freiburg ist einer Strafverfolgung entgangen, nachdem er Mitarbeiter nicht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Das Verfahren wurde gegen die Auflage eingestellt, dass er 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt. Die Behörden hatten über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren unbezahlte Beiträge und nicht gemeldete Beschäftigte aufgedeckt.
Die Ermittlungen begannen, nachdem die Polizei bei einer Routinekontrolle eines Firmenfahrzeugs zwei nicht angemeldete Mitarbeiter entdeckt hatte. Weitere Überprüfungen ergaben, dass der Betriebsinhaber für eine nicht näher bezeichnete Anzahl von Mitarbeitern entweder keine oder zu niedrige Sozialabgaben geleistet hatte. Auch die erfassten Umsätze des Unternehmens deuteten darauf hin, dass mehr Beschäftigte tätig waren, als offiziell gemeldet.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und -veruntreuung beantragt. Das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren jedoch später ein. Stattdessen wurde der Angeklagte verpflichtet, rückwirkend 10.000 Euro an ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen nachzuzahlen.
Ob in der Region in den letzten Jahren weitere Betriebe wegen ähnlicher Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht überprüft wurden, ist nicht bekannt.
Der Fall wurde ohne formelle Verurteilung beigelegt, doch der Betriebsinhaber muss nun die ausstehenden Beiträge begleichen. Die Gerichtsentscheidung umfasste zudem eine Zahlung von 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation als Teil der Einigung. Die Behörden bestätigten keine weiteren Ermittlungen zu ähnlichen Fällen in der Region.






