Heino rockt Bad Belzig: 800 Fans feiern umstrittene Lieder und Solidarität
Xaver Dussen vanHeino rockt Bad Belzig: 800 Fans feiern umstrittene Lieder und Solidarität
Heino gibt Solidaritätskonzert in Bad Belzig – 800 Fans feiern umstrittene Lieder
Der deutsche Sänger Heino veranstaltete in Bad Belzig ein Solidaritätskonzert, das rund 800 Besucher anzog. Der Auftritt folgte auf die Entlassung des örtlichen Feuerwehrmanns Richard Mänder, der eine umstrittene Version der Nationalhymne gespielt hatte. Die Fans jubelten, als Heino eine Mischung aus Klassikern und debattierten Songs präsentierte.
Das Konzert fand statt, nachdem Mänder, Feuerwehrmann aus Bad Belzig, von seinen Aufgaben bei einer Feuerwehrmeisterschaft enthoben worden war. Sein Vergehen: Er hatte die erste Strophe des Deutschlandlieds gespielt – einen Abschnitt, den die Nationalsozialisten später verbieten ließen. Mänder bestreitet Verbindungen zur rechtsextremen Szene und bezeichnet die Sanktionen gegen sich als ungerechtfertigt.
Heino, bekannt für seine markante Stimme, nahm Titel wie Schwarzbraun ist die Haselnuss und Ostdeutschland, Ostdeutschland in sein Programm auf. Das Publikum reagierte auch begeistert auf Layla, einen Song, der zuvor wegen sexistischer Texte kritisiert worden war. Sein Manager Helmut Werner bezeichnete die Veranstaltung als deutliches Zeichen der Unterstützung für Mänder und wies Vorwürfe zurück, der Sänger stehe politisch rechts.
Auf Social Media lobte der AfD-Politiker Lars Schieske das Konzert. Mänder selbst beharrt darauf, vom Feuerwehrverband unfair behandelt worden zu sein, auch wenn bisher keine weiteren disziplinarischen Maßnahmen bekannt wurden.
Das Konzert endete mit singenden und tanzenden Fans, die ihre starke lokale Unterstützung für Heino und Mänder zeigten. Während die Debatten über die Geschichte der Hymne und Heinos Liedauswahl anhalten, unterstrich die Veranstaltung die anhaltenden Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und institutionellen Reaktionen. Seit dem Vorfall gab es keine Bekanntgaben zu Änderungen in den Richtlinien des Feuerwehrverbands.






