Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen – ein historischer Schritt?
Carolina LangeHubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen – ein historischer Schritt?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs
Justizministerin Stefanie Hubig hat Pläne für eine Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen auf geschlechtsspezifische Tötungsdelikte ab und sollen sicherstellen, dass solche Verbrechen künftig als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden. Hubig will, dass das Gesetz „Femizide“ und andere Angriffe, die allein auf dem Geschlecht des Opfers beruhen, ausdrücklich als solche anerkennt.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder Kontrollzwang bereits als Mord gewertet werden. Allerdings enden einige Fälle mit einer Verurteilung wegen Totschlags, wenn Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend machen. Totschlag sieht kürzere Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung vor, während Mord lebenslange Freiheitsstrafen ermöglicht.
Hubigs Reform würde den Mordparagraphen erweitern, um Straftaten einzubeziehen, bei denen das Geschlecht des Opfers das alleinige Motiv darstellt. Ziel ist es, rechtliche Schlupflöcher zu schließen, die Tätern bisher milderen Strafen ermöglichen. Staatsanwälte müssten dann keine zusätzlichen Beweggründe wie Eifersucht oder Besessenheit mehr nachweisen, um eine Mordanklage zu begründen.
Die geplante Änderung folgt auf Kritik, dass bestehende Gesetze die volle Bandbreite geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ausreichend erfassen. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, würde dies eine Wende in der juristischen Behandlung von Fällen bedeuten, in denen Opfer wegen ihres Geschlechts zum Ziel werden.
Die Reform würde den Staatsanwaltschaften klarere rechtliche Grundlagen bieten, um in geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten Mordanklagen zu erheben. Verurteilungen nach der neuen Regelung könnten – anders als bei Totschlag – zu lebenslangen Haftstrafen führen. Hubigs Vorschlag muss nun das gesetzgeberische Verfahren durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.






