Müller verliert Prozess: Unklare AGB bei Online-Bestellungen mit Abholung
Xaver Dussen vanMüller verliert Prozess: Unklare AGB bei Online-Bestellungen mit Abholung
Ein deutsches Gericht hat gegen die bekannte Drogeriemarktkette Müller entschieden – wegen unklarer Formulierungen in ihrem Online-Bestellsystem. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) urteilte, dass die Bedingungen des Unternehmens für die Abholung im Geschäft widersprüchlich und für Kunden verwirrend seien. Das Urteil unterstreicht die anhaltende Debatte über Verbraucherrechte in gemischten Online- und Offline-Einkaufsszenarien.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Müllers Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Bestellungen mit Abholung im Laden. Die Bedingungen enthielten zwei sich widersprechende Aussagen: Einerseits hieß es, dass das Anklicken von "Jetzt reservieren" ein verbindliches Kaufangebot darstelle, andererseits, dass der Kauf erst mit der Bezahlung und Abholung im Geschäft abgeschlossen werde. Das OLG entschied, dass diese Unstimmigkeit nicht dem Erfordernis der "klaren und verständlichen" Gestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entspreche.
Das Gericht befasste sich zudem mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht, das in Deutschland normalerweise für Online-Käufe gilt. Müller hatte dieses Recht in seinen Bedingungen explizit für Abholungen im Geschäft ausgeschlossen. Das OLG bestätigte diesen Ausschluss und stellte klar, dass solche Transaktionen nicht als Fernabsatzverträge gelten. Die widersprüchlichen Klauseln erklärte es jedoch wegen mangelnder Transparenz für unwirksam.
Nach deutschem Recht haben Verbraucher grundsätzlich das Recht, Online-Bestellungen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Das OLG bestätigte jedoch, dass dieser Schutz nicht für Fälle gilt, in denen Kunden die Ware persönlich abholen. Müllers Regelung dazu wurde als rechtlich zulässig eingestuft – vorausgesetzt, die Bedingungen sind eindeutig formuliert.
Das Urteil verpflichtet Müller, seine Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und die Widersprüche zu beseitigen. Kunden, die online bestellen und im Laden abholen, verlieren zwar weiterhin ihr Widerrufsrecht, doch das Unternehmen muss nun sicherstellen, dass seine Bedingungen verständlich und widerspruchsfrei sind. Die Entscheidung betont, wie wichtig es für Unternehmen ist, klare und konsistente Richtlinien vorzulegen, wenn sie Online- und stationären Handel verknüpfen.






