Neues Apotheken-Abkommen in Niedersachsen startet am 1. Juli mit klaren Regeln
Xaver Dussen vanNeues Apotheken-Abkommen in Niedersachsen startet am 1. Juli mit klaren Regeln
Neues Abkommen für Praxisbedarf in Niedersachsen tritt am 1. Juli in Kraft
Das neue Abkommen ersetzt veraltete Regelungen und führt ein standardisiertes System für Apotheken ein, die Ärzte mit Medikamenten versorgen. Die Verhandlungen folgten der Aufhebung der alten Vorschriften Ende 2025.
Der Landesapothekerverband (LAV) und die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen unterzeichneten nach monatelangen Gesprächen den einheitlichen Vertrag. Er umfasst Medikamente, Impfstoffe und medizinisches Verbrauchsmaterial, das für Behandlungen oder Notfälle benötigt wird. Erstmals gelten nun auch für diese Lieferungen standardisierte Prioritätsregeln bei der Abgabe von Arzneimitteln.
Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern, erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis. Die Vergütung steigt später auf einen Euro, sobald bestimmte Zielvorgaben erfüllt sind. Zudem enthält die Vereinbarung eine Friedenspflicht, um Versorgungsengpässe bis zum Inkrafttreten zu verhindern.
Das bisherige System basierte auf uneinheitlichen, lückenhaften Regelungen. Das neue Rahmenwerk soll die Lieferketten modernisieren und die Versorgungssicherheit für Ärzte und Patienten gewährleisten. Der Vertrag führt klarere Vorgaben und finanzielle Anreize für Apotheken ein. Statt der bisherigen zersplitterten Regelungen gilt nun eine einheitliche, kassenübergreifende Vereinbarung. Die Änderungen treten ab dem 1. Juli flächendeckend in Niedersachsen in Kraft.






