Neues Gesetz soll Bürokratie in Pflegeheimen bei Rezepten abbauen – doch Ärzte zahlen den Preis
Xaver Dussen vanNeues Gesetz soll Bürokratie in Pflegeheimen bei Rezepten abbauen – doch Ärzte zahlen den Preis
Entwurf für neues Gesetz: Rezeptabwicklung in Pflegeheimen soll durch weniger Bürokratie vereinfacht werden
Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Handhabung von Rezepten in Pflegeheimen durch den Abbau überflüssiger Papierarbeit zu erleichtern. Nach den geplanten Regelungen sollen Ärzte E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die beliefernde Apotheke übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung.
Bisher müssen Pflegeheimmitarbeiter Rezepte manuell an die Apotheke weiterleiten. Die Neuregelung schafft diesen Schritt ab und verringert so den Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen. Gleichzeitig verlagert sich die Verantwortung jedoch auf die Arztpraxen – insbesondere bei der Bearbeitung der E-Rezepte über die sichere Telematikinfrastruktur (TI).
Jedes E-Rezept erfordert künftig eine zusätzliche halbe Minute, um zu prüfen, ob der Bewohner einen Versorgungsvertrag hat, und um die Daten elektronisch zu übermitteln. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass dadurch für die Arztpraxen Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro entstehen. Die Pflegeheime hingegen sparen voraussichtlich rund 5 Millionen Euro, da der Weiterleitungsprozess entfällt.
Technische Lösungen stellen sicher, dass die Heime weiterhin über ausgestellte Rezepte informiert werden – sofern der Bewohner nicht widerspricht. Das neue System dient als Übergangslösung, bis die Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den Fachdienst eingebunden sind. Insgesamt verbleibt eine Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro.
Die Reform entlastet zwar die Pflegeheime von Bürokratie, erhöht jedoch den Arbeitsaufwand für die Ärzte. Zwar soll das System langfristig vollständig integriert werden, kurzfristig führen die Änderungen jedoch zu höheren Kosten und einer Übergangsphase mit Anpassungsbedarf. Die Bundesregierung hat 2029 als Frist für die vollständige Umsetzung gesetzt.






