Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller ein
Marijan MangoldStaatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller ein
Strafverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt
Die Ermittlungen gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wurden nach einer Anzeige wegen übler Nachrede durch Hamado Dipama eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte das Verfahren ein und begründete dies damit, dass Müllers Tweets sachlich korrekt und nicht rassistisch gewesen seien. Müller bezeichnete die Angelegenheit als emotional belastend, obwohl seine Anwaltskosten durch eine öffentliche Spendenaktion gedeckt wurden.
Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Tweets Müllers über Dipama, eine Person des öffentlichen Lebens. In einem davon stellte Müller die Frage, ob Dipamas Flüchtlingsstatus noch Bestand hätte, falls dieser 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um ein Mausoleum einzuweihen. Müller betonte, seine Aussagen seien wahrheitsgemäß, und begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Eine mögliche Verurteilung wegen sachlicher Behauptungen hätte er als ungerecht empfunden.
Müllers Anwälte argumentierten erfolgreich, dass die Tweets keinen rassistischen Inhalt aufwiesen, woraufhin die Ermittlungen eingestellt wurden. Später kritisierte Müller das Justizsystem dafür, dass es Beschuldigte selbst bei haltlosen Vorwürfen mit hohen finanziellen Belastungen konfrontiere. Obwohl er erleichtert sei, wies er Spekulationen zurück, die Klage habe seine Medienkritik zum Ziel gehabt. Stattdessen machte er persönliche Motive Dipamas dafür verantwortlich.
Der ÖRR-Blog verwies zudem auf Dipamas frühere Interaktion mit einem Instagram-Beitrag, in dem weiße Menschen ursprünglich als "Neandertaler" bezeichnet worden waren, bevor die Passage geändert wurde. Unabhängig davon hat Dipama gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo wegen übler Nachrede Klagen eingereicht, die noch anhängig sind.
Mit der Einstellung des Verfahrens entgeht Müller rechtlichen Konsequenzen, äußerte jedoch grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Kosten, die mit der Abwehr unbegründeter Vorwürfe verbunden sind. Der Fall reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen ein, in die Dipama verwickelt ist und der weiterhin wegen angeblicher Verleumdung gegen andere Medien vorgeht. In Müllers Fall werden keine weiteren juristischen Schritte erwartet.






