US-Gerichtsurteil zu Daimler erschwert Klagen gegen internationale Konzerne
Marijan MangoldUS-Gerichtsurteil zu Daimler erschwert Klagen gegen internationale Konzerne
2014 erließ der Oberste Gerichtshof der USA ein richtungsweisendes Urteil im Fall Daimler AG gegen Bauman, das die Frage neu regelte, in welchen Bundesstaaten internationale Konzerne verklagt werden können. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen argentinische Kläger, die den deutschen Automobilhersteller Daimler AG in Kalifornien wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagt hatten. Die Entscheidung erschwert es seither, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten für Handlungen zu belangen, die in keinem Zusammenhang mit dem Bundesstaat stehen, in dem die Klage eingereicht wird.
Der Rechtsstreit begann, als argentinische Kläger nicht die argentinische Tochtergesellschaft von Daimler, sondern die Konzernmutter verklagten – und zwar mit der Begründung einer angeblichen Haftung für fremdes Verschulden. Sie wählten Kalifornien als Gerichtsstand, weil Mercedes-Benz USA (MBUSA), die US-Tochter von Daimler, dort über bedeutende Geschäftsaktivitäten und Absatzmärkte verfügt. MBUSA ist zwar in Delaware eingetragen und hat ihren Hauptsitz in New Jersey, betreibt in Kalifornien jedoch ein erhebliches Geschäft.
Der Oberste Gerichtshof prüfte, ob Daimlers Verbindungen zu Kalifornien ausreichten, um das Unternehmen dort als "ansässig" im rechtlichen Sinne zu betrachten. Nach dem Urteil muss ein Konzern nun "im Wesentlichen ansässig" in einem Bundesstaat sein – in der Regel am Ort seiner Gründung oder an seinem Hauptgeschäftssitz –, um sich dort für beliebige Klagen verantworten zu müssen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Daimlers Präsenz in Kalifornien diesen Maßstab nicht erfüllte, und wies die Klage ab.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen: Sie schützt internationale Konzerne vor Klagen in Bundesstaaten, in denen sie zwar erhebliche Umsätze erzielen, aber keinen offiziellen Firmensitz unterhalten. Zudem begrenzt sie die Möglichkeit, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten für Handlungen zu belangen, die weder mit dem Gerichtsstand noch mit den USA in Verbindung stehen.
Das Urteil im Fall Daimler AG gegen Bauman setzt strengere Maßstäbe dafür, wo Unternehmen verklagt werden können. Kläger können sich nicht mehr allein auf die Verkaufsaktivitäten oder Geschäftsoperationen eines Konzerns in einem Bundesstaat stützen, um dort unbezahlte Forderungen geltend zu machen. Stattdessen müssen sich Klagen künftig auf den offiziellen Firmensitz oder den Gründungsort des Unternehmens konzentrieren.