18 June 2026, 22:17

Arbeitszeitreform: Connemann lehnt Entwurf als KMU-Belastung ab

Connemann kritisiert Entwurf zur Arbeitszeitreform scharf

Arbeitszeitreform: Connemann lehnt Entwurf als KMU-Belastung ab

Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes öffentlich zurückgewiesen. Sie argumentiert, der Entwurf verstoße gegen den Koalitionsvertrag und benachteilige kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung verpflichtet, das deutsche Arbeitsrecht an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen. Diese begrenzt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit inklusive Überstunden auf 48 Stunden. Zudem erlaubt sie eine maximale wöchentliche Arbeitszeit auf Vertrauensbasis – ohne starre tägliche Obergrenzen.

Der nun vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Entwurf sieht flexible wöchentliche Höchstarbeitszeiten jedoch nur noch durch Tarifverträge vor. Connemann warnte, dass dadurch Millionen Beschäftigte und viele KMU ausgeschlossen würden, die nicht von solchen Vereinbarungen erfasst sind. Zudem kritisierte sie die Pläne für starre Arbeitszeiterfassungspflichten als „neue Bürokratiewelle“.

Nach der EU-Richtlinie darf Nachtarbeit im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum betragen. Die Koalition hatte sich außerdem dazu bekannt, den Dokumentationsaufwand zu minimieren und vertrauensbasierte Arbeitszeiten ohne lückenlose Erfassung beizubehalten.

Connemanns Ablehnung unterstreicht die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Entwurfs auf KMU und nicht tarifgebundene Beschäftigte. Der Vorschlag gefährdet das ursprüngliche Koalitionsversprechen, Bürokratie abzubauen und flexible Arbeitszeitmodelle zu erhalten.

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