Autor gewinnt Prozess um "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen Philipp Amthor
Xaver Dussen vanAutor gewinnt Prozess um "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen Philipp Amthor
Ein Autor hat einen Gerichtsprozess wegen eines Tweets aus dem Jahr 2020 gewonnen, in dem der Politiker Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet wurde. Der Fall, der auf Basis des umstrittenen Paragrafen 188 des deutschen Strafgesetzbuchs geführt wurde, endete zwar zugunsten des Autors – wirft jedoch Fragen auf, wie solche Gesetze normale Bürger belasten können. Der Schriftsteller warnt nun, dass derselbe juristische Prozess andere, die über kein juristisches Wissen verfügen, unfair bestrafen könnte.
Der Streit begann vor vier Jahren, als der Autor Amthor auf Twitter kritisierte. Der Politiker hatte zuvor vor Geflüchteten gewarnt, die das deutsche Sozialsystem ausnutzten würden, woraufhin der Tweet erfolgte. Die Staatsanwaltschaft erließ später einen Strafbefehl über 90 Tagessätze mit der Begründung, die Beleidigung habe Amthors öffentliche Tätigkeit „erheblich beeinträchtigt“.
Besonders ungewöhnlich war der Fall, weil er im öffentlichen Interesse verfolgt wurde – ohne dass Amthor selbst Anzeige erstattet hatte. Paragraf 188 ermöglicht es, Beleidigungen gegen Politiker bis zu fünf Jahre lang zu verfolgen, selbst wenn das Opfer keinen Antrag stellt. Über die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise abgewickelt, oft ohne dass die Beschuldigten jemals vor einem Richter erscheinen.
Das Gericht sprach den Autor schließlich frei. Dennoch bleibt er besorgt über die weiteren Auswirkungen der Regelung und argumentiert, dass Paragraf 188 eher Feindseligkeit gegenüber Politikern schüre, als sie zu schützen. Seine Bedenken decken sich mit jüngster Kritik des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, der die Auswirkungen des Gesetzes auf die freie Rede infrage stellt.
Innerhalb des Systems werden Verurteilungen rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt wird. Der Sieg des Autors zeigt, welche Risiken für Menschen bestehen, die über keine juristischen Mittel oder Kenntnisse ihrer Rechte verfügen.
Das Urteil entlastet den Autor zwar von jedem Vorwurf, doch der Fall legt strukturelle Probleme des deutschen Strafbefehlsverfahrens offen. Die Fünf-Jahres-Frist des Paragrafen 188 und das Fehlen einer Opferanzeige bedeuten, dass ähnliche Konflikte erneut auftreten könnten. Vorerst bleibt der juristische Erfolg des Autors eine seltene Herausforderung für ein System, das oft unhinterfragt bleibt.






