Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für mehr Flexibilität in der Landwirtschaft
Marijan MangoldBaden-Württemberg lockert Düngeverbote für mehr Flexibilität in der Landwirtschaft
Baden-Württemberg hat neue Flexibilität bei den Düngeverboten für Stickstoffdünger eingeführt. Die Regelungen erlauben nun eine Verschiebung der gesperrten Ausbringungszeiten um bis zu vier Wochen. Mit dieser Anpassung sollen Wetterbedingungen und lokale landwirtschaftliche Erfordernisse besser berücksichtigt werden.
Die aktualisierte Verordnung gilt für Dauergrünland, temporäres Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigem Futterpflanzenanbau. Die zuständigen Landratsämter können Anpassungen über Einzelgenehmigungen, Sammelanträge oder eine Allgemeinverfügung bewilligen. Voraussetzung ist dabei eine Abstimmung zwischen Landwirtschafts- und Wasserbehörden.
Die Gesamtlänge des Düngeverbots bleibt unverändert. Stattdessen können Beginn und Ende des Zeitraums innerhalb eines Vier-Wochen-Fensters verschoben werden. Behördenvertreter betonen, dass die Maßnahme eine effizientere Stickstoffnutzung ermöglichen soll – angepasst an aktuelle Wetter- und Bodenverhältnisse.
Für konkrete Fristen oder Ausnahmeregelungen in den Jahren 2024 bis 2026 müssen Landwirte sich an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz oder die örtlichen Landwirtschaftsämter wenden. Aktuelle Daten zu kommunalen Anträgen sind nicht zentral öffentlich einsehbar und erfordern direkte Anfragen.
Die Neuregelung gibt Landwirtinnen und Landwirten mehr Spielraum bei der Düngeplanung, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen. Genehmigungen hängen von lokalen Gegebenheiten und der behördlichen Koordination ab. Wer präzise Termine oder Bewilligungen benötigt, sollte sich an die regionalen Behörden wenden, um individuelle Beratung zu erhalten.






