Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagraphen 188
Xaver Dussen vanBaden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagraphen 188
Baden-Württemberg und Sachsen fordern Änderungen an einem umstrittenen deutschen Gesetz. Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs stellt Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe, steht jedoch in der Kritik, weil er diesen zu weitreichenden Schutz gewährt. Beide Bundesländer streben eine Reform oder sogar die vollständige Abschaffung der Regelung an.
Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt schlägt eine Einschränkung des Gesetzes vor. Er regt an, es nur noch auf Beleidigungen gegen ehrenamtliche Kommunalpolitiker anzuwenden. Oppelt betont zudem, dass Spitzenpolitiker harte Debatten aushalten müssten, ohne automatisch mit Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter: Sie fordert die komplette Streichung von Paragraf 188. Die aktuelle Fassung ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, auch ohne formelle Anzeige zu ermitteln, und sieht höhere Strafen vor als bei gewöhnlichen Beleidigungstatbeständen.
Die Vorschläge der Minister sind rechtlich nicht bindend. Änderungen am Strafgesetzbuch müssten vom Bundestag beschlossen werden. Die Reformdebatte zeigt die anhaltende Kritik an Paragraf 188, der Politikern nach Ansicht von Kritikern übermäßigen rechtlichen Schutz bietet. Die endgültige Entscheidung über die Zukunft der Regelung liegt bei den Bundespolitikern.






