BGH entscheidet über Transparenz des Schufa-Scoring-Systems vor DSGVO-Herausforderung
Carolina LangeBGH entscheidet über Transparenz des Schufa-Scoring-Systems vor DSGVO-Herausforderung
Bundesgerichtshof prüft Rechtsstreit um Schufa-Scoring-Modell
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit einem juristischen Streit über das Kredit-Scoring-System der Schufa. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Angaben des Unternehmens zu automatisierten Bonitätsbewertungen den Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Fünf Kläger argumentieren, die aktuellen Erläuterungen seien zu vage.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-System ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf feste Kriterien zur Bewertung der Kreditwürdigkeit nutzt. Bis Ende 2028 soll es das alte, komplexere Modell vollständig ersetzen.
Die Kläger werfen der Schufa vor, zu wenig Details über die Berechnung der Scores offenzulegen. Sie fordern tiefere Einblicke in die Logik hinter den Bewertungen. Die Schufa betont hingegen, ihre Angaben entsprächen bereits den DSGVO-Anforderungen und gingen sogar über künftige gesetzliche Transparenzstandards hinaus.
Ab November 2026 plant der Gesetzgeber ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring-Systeme“. Das BGH-Urteil könnte beeinflussen, wie solche Systeme künftig unter der DSGVO funktionieren. Zudem könnte es klären, wie detailliert Unternehmen automatisierte Entscheidungen gegenüber Verbrauchern erklären müssen.
Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Schufa mehr über ihr Scoring-Verfahren preisgeben muss. Das Ergebnis könnte auch einen Präzedenzfall für Transparenz bei datenbasierten Bewertungen in ganz Europa schaffen. Künftige Regelungen könnten auf diesem Urteil aufbauen, um klarere Pflichten für ähnliche Systeme festzulegen.
