Brandenburg setzt Gehaltserhöhung für Landtagsabgeordnete 2027 teilweise aus
Xaver Dussen vanBrandenburg setzt Gehaltserhöhung für Landtagsabgeordnete 2027 teilweise aus
Die Abgeordneten des Brandenburger Landtages haben beschlossen, einen Teil der automatischen Erhöhung ihrer Bezüge für das Jahr 2027 auszusetzen. Der Beschluss geht auf einen Antrag der regierenden Koalition aus SPD und CDU zurück, der die meisten der geplanten Anpassungen der Grundvergütung aussetzen soll. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke soll nun zügig die notwendige Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Trotz anfänglicher Ablehnung durch die Fraktionen von AfD und BSW wurde der Antrag angenommen. Beide Parteien hatten eine vollständige Einfrierung der Abgeordnetenbezüge für 2027 gefordert. Die AfD verlangte zudem, künftige Anpassungen nur noch alle zwei Jahre und in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung vorzunehmen.
Der Großteil der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten, während ein kleinerer Teil an die Verbraucherpreisentwicklung gekoppelt ist. Die allgemeine automatische Anpassung der Bezüge bleibt grundsätzlich bestehen, ist jedoch derzeit auf 3,5 Prozent gedeckelt.
Die monatliche Vergütung der Abgeordneten setzt sich in diesem Jahr wie folgt zusammen: 8.911,89 Euro für den lohngebundenen Anteil, 1.217,22 Euro für den inflationsbereinigten Teil, 270 Euro als Wahlkreiszulage sowie 10.399,11 Euro für die Altersvorsorgebeiträge. Letztere beiden Bestandteile bleiben von den Änderungen unberührt.
Durch die Maßnahme sollen im Haushalt des Landtages rund 700.000 Euro eingespart werden. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge der Abgeordneten bleiben unverändert. Die beschlossenen Änderungen betreffen ausschließlich die Anpassungen der Grundvergütung.
