08 May 2026, 22:18

Denzlinger Gemeinderat entscheidet über Zukunft des Spielplatzes in der Ricarda-Huch-Straße

Eine städtische Straße mit einem zentralen Spielplatz, gesäumt von Bäumen, Strommasten und Gebäuden unter einem bewölkten Himmel, mit einigen Fußgängern.

Denzlinger Gemeinderat entscheidet über Zukunft des Spielplatzes in der Ricarda-Huch-Straße

Denzlinger Gemeinderat prüft am 12. Mai 2026 zwei Bebauungspläne für das Gelände in der Ricarda-Huch-Straße

Das 1.143 Quadratmeter große Grundstück, das derzeit als Grünfläche mit Spielplatz genutzt wird, könnte sich durch die neuen „Bau-Turbo“-Regelungen verändern. Diese erlauben es, Wohnprojekte ohne die üblichen Änderungen des Bebauungsplans umzusetzen.

Der Gemeinderat wird zwei erste Konzepte für das Areal bewerten: Ein Vorschlag sieht vor, den Spielplatz zu erhalten, die Bebauung jedoch zu reduzieren. Der andere Entwurf schlägt ein größeres Bauvorhaben vor, das den Abriss der Spielstätte erfordern würde. Die Verwaltung betont, dass beide Ideen noch in einem frühen Stadium sind und vor allem das Potenzial des Grundstücks ausgelotet werden soll.

Anwohner haben sich bereits für den Erhalt des Spielplatzes engagiert. Sie sagten zu, die jährlichen Unterhaltskosten in Höhe von etwa 700 Euro sowie 6.000 Euro für anstehende Reparaturen in den nächsten zwei Jahren zu übernehmen. Sollte der Gemeinderat dem Antrag zustimmen, würde ein möglicher Abriss vorerst verschoben. Die Behörden signalisierten Bereitschaft, den Spielplatz zu erhalten – vorausgesetzt, die finanzielle Unterstützung durch die Bürgerschaft bleibt langfristig gesichert.

Die überarbeiteten „Bau-Turbo“-Bestimmungen könnten den Genehmigungsprozess für Wohnprojekte beschleunigen, indem sie aufwendige Änderungen des Bebauungsplans überflüssig machen und so Entscheidungen zügiger ermöglichen.

Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat nach Prüfung beider Entwürfe. Bei einer Zustimmung hinge die Zukunft des Spielplatzes von den fortlaufenden Spenden der Anwohner ab. Die Sitzung am 12. Mai wird zeigen, ob das Gelände für Wohnraum genutzt oder seine heutige Funktion als Gemeinschaftsfläche beibehalten wird.

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