Deutschland verpasst EU-Frist für Entgelttransparenz – und riskiert Sanktionen
Marijan MangoldDeutschland verpasst EU-Frist für Entgelttransparenz – und riskiert Sanktionen
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Gesetze zur Entgelttransparenz verpasst. Das Land hätte die Vorschriften bis Montag, den 10. Juni 2026, umsetzen müssen, doch die Implementierung verzögert sich nun bis Anfang 2027. Durch die Verzögerung verstößt Deutschland gegen EU-Recht und riskiert mögliche rechtliche Schritte seitens Brüssel.
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz zielt darauf ab, Lohnungleichheit zu bekämpfen, indem sie Arbeitnehmern das Recht einräumt, Gehaltsinformationen für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern. Laut den Regelungen müssen Unternehmen zudem Startgehälter in Stellenausschreibungen angeben und dürfen Bewerber nicht nach früheren Einkommen fragen. Firmen mit 100 oder mehr Beschäftigten werden verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu veröffentlichen.
Deutschland verfügt bereits seit 2017 über ein Entgeltransparenzgesetz, das es Mitarbeitern ermöglicht, Gehaltsvergleiche anzufordern. Allerdings wird diese Möglichkeit kaum genutzt, da viele Angestellte Repressalien durch Arbeitgeber befürchten. Die jüngsten EU-Zahlen zeigen, dass Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde verdienen als Männer – ein höherer Unterschied als der EU-Durchschnitt von 11,1 %.
Durch die verpasste Frist könnte die Europäische Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass die neuen Gesetze frühestens Anfang 2027 in Kraft treten werden, was eine Lücke in der Durchsetzung hinterlässt.
Die Verzögerung bedeutet, dass deutsche Arbeitnehmer länger auf stärkere Schutzmechanismen bei der Entgelttransparenz warten müssen. Arbeitgeber sind vorerst nicht verpflichtet, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede offenzulegen oder Gehälter von vornherein transparent zu machen. Die weiteren Schritte der Europäischen Kommission werden entscheiden, ob Deutschland für den Verstoß mit Sanktionen rechnen muss.






