08 June 2026, 22:22

Gericht verbietet Linkspartei Beleidigungen gegen AfD-Abgeordnete

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht verbietet Linkspartei Beleidigungen gegen AfD-Abgeordnete

Ein Gericht in Deutschland hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und 13 AfD-Abgeordneten über eine umstrittene Pressemitteilung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, Teile der Erklärung erneut zu veröffentlichen, da diese die Persönlichkeitsrechte der Politiker verletze.

Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe, die während einer Landtagssitzung im April 2025 in Mecklenburg-Vorpommern aufkamen, wo es zwischen den beiden Parteien zu Spannungen kam. Der Konflikt begann, als der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Mitgliedern vorwarf, während einer Debatte seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Die Linkspartei veröffentlichte später eine Pressemitteilung mit umstrittenen Behauptungen, darunter die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“. Die AfD-Abgeordneten wiesen die Vorwürfe zurück und gingen juristisch dagegen vor.

Ein erstinstanzliches Urteil hatte den Antrag der AfD nur teilweise stattgegeben und lediglich die Streichung des Ausdrucks „politische und menschliche Arschlöcher“ angeordnet. Das Oberlandesgericht ging jedoch weiter und blockierte zusätzliche Passagen. Die Richter begründeten dies mit fehlenden Zeugen und urteilten, dass die Linkspartei ihre Behauptungen nicht ausreichend belegt habe. Zwar müssten Politiker scharfe Kritik ertragen, persönliche Beleidigungen seien jedoch inakzeptabel.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linkspartei vor, „rücksichtslose, haltlose Angriffe“ geführt zu haben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schmeißen“. Die endgültige Entscheidung des Gerichts stützte sich auf Darlegungslast und Glaubwürdigkeit und sprach den AfD-Mitgliedern schließlich Recht zu.

Das Urteil verhindert, dass die Linkspartei die umstrittenen Aussagen wiederholt. Zudem setzt es ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Kritik in öffentlichen Stellungnahmen. Die AfD-Abgeordneten haben damit rechtlich bestätigt bekommen, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe unbelegt waren.

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