02 April 2026, 16:23

Illegale Schafsschlachtung in Ulm: Polizei ermittelt wegen grausamen Tierschutzverstoßes

Schaf in einem eingezäunten Bereich mit einem hölzernen Zaun, umgeben von grünem Gras und Pflanzen, mit Häusern, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Illegale Schafsschlachtung in Ulm: Polizei ermittelt wegen grausamen Tierschutzverstoßes

Die Polizei in Ulm ermittelt wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, nachdem ein Schaf illegal geschlachtet wurde. Augenzeugen berichteten, am Donnerstagabend mehrere Personen beobachtet zu haben, die ein lebendes Tier aus dem Kofferraum eines Autos zogen und es in eine Garage schleiften. Der Vorfall hat zu einem laufenden Strafverfahren wegen der Behandlung des Tieres und des Verhaltens der Beteiligten geführt.

Gegen 18:45 Uhr sahen Passanten, wie eine Gruppe ein lebendes Schaf von einem Fahrzeug in eine Garage in Ulm brachte. Kurz darauf soll ein 38-jähriger Mann das Tier ohne vorherige Betäubung geschlachtet haben – ein klarer Verstoß gegen deutsches Recht. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes ist das Töten eines Wirbeltiers ohne vorherige Narkose durch eine qualifizierte Fachkraft, etwa einen Tierarzt, verboten und kann mit hohen Geldstrafen oder Haft bestraft werden.

Der Verdächtige und seine 41-jährige Ehefrau sollen versucht haben, Beweismaterial im Zusammenhang mit der Schlachtung zu vernichten. Bei der polizeilichen Vernehmung zeigte der Mann keinerlei Reue für sein Handeln. Die Behörden gehen davon aus, dass das Schaf von einem Viehhändler in Münsingen erworben wurde, unklar ist jedoch, ob der Händler von der geplanten illegalen Tötung wusste.

Die Ulmer Polizeidirektion ruft Zeugen auf, die Informationen über den Viehhändler in Münsingen haben, sich zu melden. Hinweise können unter der Telefonnummer +49 731 188-3812 an die Ermittler weitergegeben werden, um den Fall aufzuklären.

Die Ermittlungen dauern an, während die Polizei Beweise für die illegale Schlachtung sammelt und prüft, ob weitere Personen beteiligt waren. Bei einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten erhebliche Strafen nach den Tierschutzbestimmungen. Zudem wird untersucht, ob der Viehhändler eine Rolle in dem Vorfall spielte.

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