Immobilienfirma zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe wegen illegaler Datensammlung von Mietinteressenten
Xaver Dussen vanImmobilienfirma zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe wegen illegaler Datensammlung von Mietinteressenten
Immobilienverwaltungsfirma in Baden-Württemberg mit 1,9 Millionen Euro Strafe wegen illegaler Verarbeitung personenbezogener Daten belegt
Eine Immobilienverwaltungsfirma in Baden-Württemberg wurde zu einer Strafe von 1,9 Millionen Euro verurteilt, weil sie rechtswidrig personenbezogene Daten von tausenden Mietinteressenten verarbeitet hat. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) stellte fest, dass die BREBAU GmbH gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat, indem sie sensible Angaben ohne rechtliche Grundlage sammelte.
Wie die Ermittlungen ergaben, verwaltete das Unternehmen über 9.500 Datensätze von Wohnungsbewerbern. Bei mehr als der Hälfte handelte es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Hautfarbe, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung und Gesundheitsdaten. Zudem hielt die Firma irrelevante persönliche Merkmale fest – etwa Frisuren, Körpergeruch oder Auftreten –, die für Mietverträge keinerlei Bedeutung haben.
Dr. Imke Sommer, die Landesdatenschutzbeauftragte, betonte, dass die DSGVO die Verarbeitung solcher sensiblen Daten nur in Ausnahmefällen zulässt. Das Unternehmen verschärfte seine Verstöße zusätzlich, indem es Betroffenen den Zugang zu ihren eigenen Akten verweigerte und ihnen damit die Transparenz über die Nutzung ihrer Daten vorenthielt.
Die strengen Vorgaben der DSGVO sollen den Missbrauch hochsensibler Informationen verhindern und vor Diskriminierung schützen. Die Behörden wiesen darauf hin, dass solche Daten nur dann erhoben werden dürfen, wenn dies gesetzlich zwingend erforderlich ist.
Die Strafe in Höhe von 1,9 Millionen Euro spiegelt das Ausmaß der Verstöße durch die BREBAU GmbH wider. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der DSGVO, um unbefugte Datensammlung zu unterbinden und faire Bedingungen bei Wohnungsbewerbungen zu gewährleisten. Das Unternehmen muss nun die Datenschutzbestimmungen einhalten – andernfalls drohen weitere Sanktionen.






