Neue Grundsicherung 2023: Härtere Sanktionen bedrohen Familienexistenz
Marijan MangoldNeue Grundsicherung 2023: Härtere Sanktionen bedrohen Familienexistenz
Deutschland führt zum 1. Juli 2023 ein neues Grundsicherungssystem ein. Die Reform sieht schärfere Sanktionen vor, die bis zu 100 Prozent der Leistungen kürzen können – inklusive der Wohnkosten. Kritiker warnen, dass die Änderungen besonders schutzbedürftige Familien treffen und möglicherweise verfassungswidrig seien.
Das neue System führt das Prinzip der „Vermittlungsvorrangigkeit“ wieder ein. Damit rückt die schnelle Arbeitsvermittlung in den Vordergrund, während Qualifizierungsmaßnahmen an Bedeutung verlieren. Wer drei Termine beim Jobcenter versäumt, riskiert künftig den vollständigen Entzug der Leistungen – selbst dann, wenn er oder sie nicht arbeitsfähig ist.
Die Regierung betont, die verschärften Strafen richteten sich ausschließlich gegen Leistungsbezieher, die Arbeit verweigerten. Doch die Organisation von Helena Steinhaus kündigt bereits an, gegen die neuen Regeln zu klagen. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das Sanktionen auf maximal 30 Prozent der Leistungen begrenzte – mit einer einzigen Ausnahme. Die Bundesregierung stützt sich hingegen auf die „Erreichbarkeitsklausel“ im Sozialgesetzbuch II und berufen sich dabei auf eine rechtliche Fiktion, die als „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion“ bekannt ist.
Aktuell ist jede dritte Sanktion von einem Kind betroffen – ganze Familien geraten in Existenznot, wenn Eltern ihre Grundsicherung und Wohnunterstützung verlieren. Es dauerte zuvor 17 Jahre, bis große Teile des Hartz-IV-Sanktionsregimes für verfassungswidrig erklärt wurden.
Die Reform tritt im Juli in Kraft – mit ausgeweiteten Sanktionen und einem erneuten Fokus auf schnelle Arbeitsvermittlung. Mit Klagen ist zu rechnen, doch der Weg zum Bundesverfassungsgericht bleibt schwierig. Die Änderungen könnten weitreichende Folgen für Haushalte haben, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.
