Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Verträge einen Stornierungsbutton
Carolina LangeNeue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Verträge einen Stornierungsbutton
Ab dem 19. Juni ändert sich in Deutschland die Stornierung von Online-Verträgen: Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und beschrifteten „Stornierungsbutton“ für alle digitalen Verträge nach deutschem Recht anzeigen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich erfolgt. In Deutschland ist der Button nun für alle Verträge verpflichtend, die der hiesigen Gerichtsbarkeit unterliegen. Ziel ist es, dass die Kündigung so einfach wird wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Der Button ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht, das Verbrauchern weiterhin eine Frist von 14 Tagen einräumt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Bei einer Stornierung müssen Verbraucher zudem umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form – etwa per E-Mail – erhalten.
In anderen EU-Ländern gilt die Button-Pflicht erst, sobald die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Neuregelung soll die Kündigung von Online-Verträgen vereinfachen. Unternehmen müssen die Vorgabe bis Mitte Juni erfüllen, andernfalls droht eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher. Die Regel stärkt Transparenz und Nutzerfreundlichkeit bei digitalen Geschäften.
