02 May 2026, 00:27

Neue Steuerregelung: Unternehmen profitieren ab Juli 2025 von Sofortabschreibung für E-Dienstwagen

Plakat wirbt mit einer Steuergutschrift von bis zu 7.500 USD für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs im Jahr 2023, zeigt ein Bild eines Autos.

Neue Steuerregelung: Unternehmen profitieren ab Juli 2025 von Sofortabschreibung für E-Dienstwagen

Ab dem 1. Juli 2025 tritt in Deutschland eine neue Steuerregelung in Kraft, die es Unternehmen ermöglicht, einen Großteil der Kosten für elektrische Dienstwagen sofort abzuschreiben. Die Änderung soll den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge fördern. Allerdings profitieren nicht alle Unternehmen automatisch – die Inanspruchnahme hängt davon ab, ob die Fahrzeuge gekauft oder geleast werden.

Die aktualisierte Abschreibungsmethode, die in § 7 Abs. 2a des deutschen Einkommensteuergesetzes festgelegt ist, erlaubt es Unternehmen, im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines elektrischen Dienstwagens steuerlich geltend zu machen. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden. In den folgenden fünf Jahren kann der Restwert mit abnehmenden Sätzen abgeschrieben werden: 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.

Auch Unternehmen, die Elektrofahrzeuge leasen, können unter bestimmten Bedingungen von der Regelung profitieren – allerdings nur, wenn es sich um einen Vollamortisationsvertrag handelt. Bei solchen Verträgen trägt der Leasingnehmer effektiv die gesamten Kosten des Fahrzeugs, einschließlich der Finanzierung, über die Laufzeit des Leasingvertrags. Da das Fahrzeug in der Bilanz aktiviert wird, kann der Leasingnehmer es nach der letzten Rate oder der vereinbarten Grundmietzeit entweder übernehmen oder verkaufen.

Standard-Leasingverträge, bei denen das Fahrzeug im Eigentum des Leasinggebers bleibt, qualifizieren sich nicht für die Sonderabschreibung. Die Regelung zielt explizit auf Käufe und wirtschaftlich gleichwertige Leasingmodelle ab.

Mit der Maßnahme soll die finanzielle Hürde für Unternehmen gesenkt werden, die auf elektrische Fuhrparks umsteigen möchten. Wer qualifizierte Fahrzeuge kauft, kann im ersten Jahr eine erhebliche Steuerersparnis geltend machen, während bestimmte Leasingverträge den Vorteil ebenfalls erschließen können. Die genauen Ersparnisse hängen davon ab, wie Unternehmen ihre Fahrzeugbeschaffung gestalten.

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