Pfändungsschutzkonten: Warum Betroffene oft auf Probleme stoßen
Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Fürth weist auf Probleme mit Pfändungsschutzkonten hin
Im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni macht die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Fürth auf Schwierigkeiten mit Pfändungsschutzkonten (P-Konten) aufmerksam. Die Kampagne soll auf die Herausforderungen hinweisen, mit denen Kontoinhaber konfrontiert sind – darunter abgelehnte Transaktionen und Probleme bei der Umwandlung in ein P-Konto.
Ein P-Konto schützt einen monatlichen Freibetrag von 1.560 Euro vor Pfändungen. Jeder Girokontoinhaber kann die Umstellung beantragen, selbst bei einem überzogenen Konto. Allerdings lassen sich Gemeinschaftskonten nicht automatisch in ein P-Konto umwandeln. Die Beratungsstelle rät zu einer frühzeitigen Information, um Komplikationen zu vermeiden.
Laut Diakonie Fürth werden die gesetzlichen Schutzbestimmungen in der Praxis jedoch nicht immer korrekt angewendet. Einige Nutzer erleben abgelehnte Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen am Automaten, obwohl ausreichend Guthaben vorhanden ist. Zudem warnt der Dienst davor, dass Banken bei der Einrichtung eines P-Kontos keine Vertragsbedingungen ändern oder höhere Gebühren erheben dürfen. Die Sperrung von Debitkarten oder zusätzliche Kontoführungsentgelte können rechtswidrig sein.
Die Beratungsstelle empfiehlt Inhabern eines P-Kontos, ihre laufenden Zahlungen an Gläubiger genau zu prüfen. Der geschützte Existenzminimumbetrag sollte nicht für Schuldenrückzahlungen verwendet werden. Die Diakonie Fürth bietet während der Öffnungszeiten kostenlose und anonyme Beratung per Telefon oder online an.
Ziel der Aufklärungskampagne ist es, die Öffentlichkeit über ihre Rechte und mögliche Fallstricke bei Pfändungsschutzkonten zu informieren. Betroffene können sich bis zum 19. Juni unentgeltlich beraten lassen, um die komplexen Regelungen besser zu verstehen.
