Ramelows Klage gegen Diätendeckel der Linken scheitert vor Schiedsgericht
Marijan MangoldRamelows Klage gegen Diätendeckel der Linken scheitert vor Schiedsgericht
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem ersten juristischen Vorstoß gegen den Plan der Linken, die Diäten von Abgeordneten zu deckeln, gescheitert. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Antrags zurück. Durch das Urteil kann der Vorschlag nun wie geplant auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung gebracht werden.
Der Parteivorstand der Linken fordert, dass Mitglieder des Bundestags und des Europäischen Parlaments ihre Einkünfte auf den Durchschnittsverdienst einer Fachkraft begrenzen. Ramelow hatte argumentiert, der Vorschlag sei verfassungswidrig, und beim Bundesschiedsgericht der Partei einen Eilantrag auf Aussetzung gestellt.
Die Richter wiesen seinen Antrag zurück mit der Begründung, der Antrag sei noch nicht vom Parteitag beschlossen worden. Zudem sei Ramelows Begehren auf gerichtliche Intervention voraussichtlich unzulässig. Laut Gericht fehle es ihm zu diesem Zeitpunkt an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis.
Nach der Entscheidung legte Ramelow Berufung ein, über die noch nicht entschieden wurde. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete sowohl über das Urteil des Schiedsgerichts als auch über seine Reaktion.
Durch die Entscheidung des Schiedsgerichts kann der Antrag zur Diätenobergrenze nun auf dem Parteitag zur Abstimmung gestellt werden. Über Ramelows Berufung wird entschieden, ob das Urteil Bestand hat. Bis dahin kann der Parteivorstand der Linken weiter für die Gehaltsbegrenzung werben.






