Zuckersteuer 2028: Wie die Regierung trotz fragwürdiger Daten plant
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte kürzlich einen Rückgang des Zuckergehalts in Erfrischungsgetränken um 15 Prozent zwischen 2018 und 2024 bekannt gegeben. Doch ein interner Bericht zeigt: Die tatsächliche Reduktion lag bei nur 9,1 Prozent. Die Diskrepanz wirft Fragen zur Genauigkeit der ministeriellen Angaben auf.
Trotz der unklaren Datenlage treibt die Regierung die Pläne für eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke voran, die 2028 in Kraft treten soll.
In der ursprünglichen Pressemitteilung des Ministeriums wurde eine Zuckerreduktion von 15 Prozent hervorgehoben – doch dieser Wert bezog sich lediglich auf einen gewichteten Durchschnitt marktrelevanter Getränke, nicht auf alle untersuchten Produkte. Zudem wies der Bericht auf erhebliche Unsicherheiten hin, bedingt durch methodische Mängel und eine kleinere Stichprobengröße im Jahr 2018. Diese entscheidenden Details fehlten in der öffentlichen Darstellung.
Unabhängige Untersuchungen des Max Rubner-Instituts ergaben hingegen, dass sich der Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken zwischen 2018 und 2024 insgesamt nicht nennenswert verringert hat. Vielmehr stieg der Zuckeranteil in herkömmlichen Softdrinks mit kindgerechter Verpackung von 2019 bis 2024 sogar um 23 Prozent an. Seit 2022 blieb der durchschnittliche Zuckergehalt weitgehend unverändert.
Trotz dieser Erkenntnisse plant die Regierung die Einführung einer gestaffelten Zuckersteuer ab 2028. Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen steuerbefreit bleiben. Bei einem Zuckergehalt zwischen fünf und acht Gramm wird eine Abgabe von 26 Cent pro Liter fällig, stark zuckerhaltige Getränke werden mit 32 Cent pro Liter besteuert. Die Maßnahme soll jährlich rund 450 Millionen Euro einbringen.
Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) lehnt die Steuer ab und setzt stattdessen auf freiwillige Vereinbarungen mit der Industrie, um den Zuckergehalt in verarbeiteten Lebensmitteln zu senken. Seine Haltung steht im Kontrast zur Regierungslinie, die auf verbindliche fiskalische Maßnahmen zur Eindämmung des Zuckerkonsums setzt.
Die geplante Zuckersteuer tritt 2028 in Kraft und zielt auf Getränke mit besonders hohem Zuckeranteil ab. Während die Regierung mit jährlichen Einnahmen von 450 Millionen Euro rechnet, verweisen Kritiker auf widersprüchliche Daten zur Entwicklung der Zuckerreduktion. Die Debatte über freiwillige Selbstverpflichtungen versus staatliche Regulierung bleibt damit weiter ungelöst.






