Landwirt gewinnt Prozess um umstrittene Rinder-Transponder gegen Baden-Württemberg

Darko Carsten
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Zwei weiße und braune Kühe liegen übereinander in einem Heuhaufen, jeweils mit gelben Ohrmarken und einem metallischen Objekt in der oberen rechten Ecke.Darko Carsten

Landwirt gewinnt Prozess um umstrittene Rinder-Transponder gegen Baden-Württemberg

Ein Landwirt in Baden-Württemberg hat einen Rechtsstreit gegen die Entscheidung des Landes gewonnen, seine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung injizierbarer Transponder bei Rindern zu widerrufen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte, dass die Rücknahme rechtswidrig war, und begründete dies mit Verfahrensfehlern sowie der Nichteinhaltung von EU-Rechtsstandards. Zwar verstieß die Ausnahmegenehmigung selbst gegen EU-Vorschriften, doch das Gericht beanstandete vor allem die fehlerhafte Bearbeitung des Falls durch die Behörden.

Im Mittelpunkt des Streits steht eine 2013 erteilte Ausnahmegenehmigung nach EU-Recht, die injizierbare Transponder als Alternative zu Ohrmarken für bestimmte Rinder, etwa Zuchtbullen, zuließ. Die EU-Gesetzgebung wurde seitdem verschärft: Die Verordnung (EU) 2016/429 und spätere Anpassungen schreiben vor, dass elektronische Kennzeichnung mittels Pansenbolus oder injizierbarer Transponder nur unter strengen Auflagen erlaubt ist. Ab 2025 müssen diese Methoden ISO-Normen entsprechen und für alle Rinder gelten – in den meisten Fällen ersetzen sie dann die herkömmlichen Ohrmarken.

Das Gericht räumte ein, dass die Ausnahmegenehmigung des Landwirts gegen das aktuelle EU-Recht verstößt, das injizierbare Transponder für Tiere in der Nahrungskette verbietet. Dennoch hob es den Widerruf auf, weil der Regierungspräsidium den Landwirt vorher nicht angehört hatte. In der Begründung kritisierte das Gericht zudem, dass die Behörde ihren Ermessensspielraum nicht ordnungsgemäß nach EU-Richtlinien genutzt habe.

Der Fall zeigt die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Tierkennzeichnung auf, bei denen sich EU-Verordnungen, nationales Recht und lokale Umsetzung oft überschneiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Baden-Württemberg innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann.

Bis auf Weiteres darf der Landwirt die injizierbaren Transponder weiterhin nutzen – trotz der Nichtkonformität der Ausnahmegenehmigung mit EU-Recht. Das Land muss nun entscheiden, ob es das Urteil innerhalb der gesetzten Frist anfechtet. Gleichzeitig unterstreicht der Fall die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen regionalen Maßnahmen und den sich weiterentwickelnden EU-Vorschriften zur Tierkennzeichnung.

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