FDP scheitert vor Gericht: Keine Teilnahme an SWR-Triell trotz 10,5-Prozent-Ergebnis
FDP hat keinen Anspruch, an TV-Diskussion vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg teilzunehmen - FDP scheitert vor Gericht: Keine Teilnahme an SWR-Triell trotz 10,5-Prozent-Ergebnis
Die Freie Demokratische Partei (FDP) in Baden-Württemberg wurde von einer anstehenden Fernsehdebatte des Südwestrundfunks (SWR) ausgeschlossen. Eine Gerichtsentscheidung bestätigte die Entscheidung des Senders, sodass nun nur noch CDU, Grüne und AfD an der Diskussion teilnehmen werden. Die Debatte wird am 24. Februar live übertragen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Anträge der FDP auf Teilnahme ab. Die Auswahlkriterien des SWR wurden nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit als gerechtfertigt angesehen. Das Gericht zog für seine Entscheidung zudem aktuelle Wahlergebnisse und Umfragewerte heran.
Die FDP hatte bei der letzten Landtagswahl zwar noch 10,5 Prozent erreicht, doch reichte dies für eine automatische Teilnahme nicht aus. In den vergangenen drei Jahren schwankten ihre Ergebnisse in verschiedenen Wahlen zwischen 0,8 und 5,2 Prozent. Aktuelle Umfragen sehen die Partei bei der bevorstehenden Wahl bei etwa fünf Prozent.
Eine INSA-Umfrage unterstrich die Schwierigkeiten der FDP weiter: Bei einer hypothetischen Bundestagswahl läge sie demnach nur bei drei Prozent – weit abgeschlagen hinter Union und AfD (jeweils 26 Prozent) sowie SPD (15,5 Prozent), Grünen (11,5 Prozent) und Linken (10 Prozent). CDU, Grüne und AfD hingegen haben realistische Chancen, in der tatsächlichen Wahl jeweils über 20 Prozent zu erreichen.
An der Debatte werden nun ausschließlich die Spitzenkandidat:innen von CDU, Grünen und AfD teilnehmen. Der Ausschluss der FDP folgt auf ihre rückläufigen Umfragewerte und uneinheitlichen Wahlergebnisse. Die Entscheidung des SWR bleibt nach der gerichtlichen Bestätigung des Auswahlverfahrens bestehen.
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